AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines
  1. Die nachfolgenden allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von MBu-Photo durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferbedingungen und Leistungen, insbesondere jedwede Vermietung des Fotostudios und der in der Mietsache enthaltenden Gegenstände, technischen Geräten und Anlagen.
  2. Sie gelten als vereinbart, mit der Übernahme des Studios durch den Mieter.
  3. Vertragliche Abrede zwischen den Parteien, die Bestimmungen der AGB inhaltlich abändern oder aufheben, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von MBu-Photo, bzw. einem der Eigentümer.
  4. Die Mietbedingungen gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, ohne Einbeziehung aller zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. 
Fotoaufnahmen von MBu-Photo
  1. MBu-Photo ist stets bemüht den Ansprüchen seiner Kunden gerecht zu werden
  2. MBu-Photo ist sehr daran interessiert, dass dem Auftraggeber die Produktionen von MBu-Photo gefallen, garantiert werden kann dies jedoch nicht.
  3. Durch die digitale Bildbearbeitung beabsichtigt MBu-Photo eine Optimierung der Bildaufnahme ohne eine Verfälschung dieser vorzunehmen.
  4. MBu-Photo ist ein Fotodesigner dessen Arbeiten als Kunst anzusehen sind.
Urheberrecht und Nutzungsrechte
  1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des
    Urheberrechtsgesetzes zu.
  2. Die vom Fotografen hergestellten Werke sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
  3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist jeweils nur das einfache
    Nutzungsrecht übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine
    Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Nutzungsrechte werden nur an den Werken übertragen, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt, nicht an Werken die nur zur Sichtung oder Auswahl überlassen werden.
  4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung aller dem Fotografen aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen
  5. Der Auftraggeber darf die Lichtbilder zu privaten Zwecken nutzen und auch vervielfältigen.
  6. Der Fotograf ist nicht verpflichtet Datenträger an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies
    nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  7. Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Werke im
    Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. (z.B. Webseite, Blogs, Facebook, Instagram, etc.) sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  8. Die Rohdaten (RAW) verbleiben beim Fotografen.
Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Aufbewahrung
  1. Kostenvoranschläge des Fotografen sind unverbindlich. An von ihm erstellten
    Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Grafiken, Plänen und anderen Unterlagen behält sich der Fotograf sämtliche Nutzungs- und Verbreitungsrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind diese unverzüglich zu löschen.
  2. Für die Herstellung der Werke wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale vereinbart; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, Datenhandlingskosten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
    Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Es gilt die aktuelle Preistafel des Fotografen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  3. Bis zur vollständigen Bezahlung aller dem Fotografen aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen bleiben die gelieferten Werke und Datenträger Eigentum des Fotografen.
  4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der
    Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
  5. Wünscht der Auftraggeber während oder nach
    der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
  6. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, analoge Negative oder digitale Daten der angefertigten Werke zu speichern, nachdem diese vom Auftraggeber abgenommen und diesem in vertragsgemäßer Weise zur Verfügung gestellt worden sind. Wenn eine Speicherung oder Aufbewahrung bei dem Fotografen erfolgen soll, ist dies ausdrücklich gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
  7. Eine 100%ige Anpassung von Lichtbildern an beim Auftraggeber oder beim Fotografen bereits
    vorhandene Bilder (z.B. Kontrast, Farbe, Helligkeit) kann nicht garantiert werden.
Absagen / Stornierungen
  1. Buchungen und Reservierungen von Dienstleistungen und Veranstaltungen von MBu-Photo sind verbindlich
  2. Soweit nicht anders vereinbart oder angegeben sind im Falle von Absagen oder Stornierungen die Kosten in voller Höhe vom Auftraggeber zu tragen
  3. Sollte ein Vertragspartner von MBu-Photo nicht zum vereinbarten Termin erscheinen, so ist dieser für eventuell getätigte Ausgaben (Studiomieten, Fahrtkosten, …) aufzukommen
  4. Bei Absagen der Teilnahme von Events bei MBu-Photo wird die Teilnahme- / Anmeldegebühr von voller Höhe fällig.
  5. Bei Nichterscheinen trotz Zusage / Buchung zu vereinbarten Veranstaltungen (kostenpflichtig oder kostenneutral) ist eine Entschädigung an den Veranstalter von mindestens 350,-€ sowie die dadurch entgangenen Einnahmen zu bezahlen
Nutzung der Räumlichkeiten von MBu-Photo
  1. Der Mieter / Gast ist verpflichtet, die Mieträume und-dachen sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden.
  2. Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z. B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- oder Explosionsaufnahmen) ist untersagt. Dies bezieht auch die selbstinitiierte Benutzung von Wasser sowie von Sand und Erde ein. In Ausnahmefällen sind unsere schriftliche Erlaubnis und eine Studioaufsicht erforderlich.
  3. MBu-Photo ist berechtigt ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzverpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten, wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrags verstößt, die mit den Interessen von MBu-Photo nicht mehr vereinbar sind.
  4. Der Mieter hat während des gesamten Mietzeitraums im Mietobjekt anwesend zu sein.
  5. Der Mieter / Gast haftet für seine eigene und die die Sicherheit seiner Gäste
  6. Eine Unterviermietung an dritte ist dem Mieter nicht gestattet.
  7. Fotoaufnahmen sind nur dem Mieter oder dem MBu-Photo benannten Fotografen gestattet.
  8. Der Mieter / Gast haftet für alle Schäden die an den Mitobjekten (Räumlichkeiten und / oder Equipment) während des Mietzeitraums entstehen in voller Höhe.
  9. Im Falle von Beschädigungen oder unüblicher Abnutzung der Räumlichkeiten und / oder des Equipments (insbesondere der Fotohintergründe), kommt der Mieter / Gast für die Neuanschaffung in voller Höhe (aktueller Neubeschaffungswert) auf.
Rabattaktionen und Gutscheine
  1. Alle Rabattaktionen sind auf eine maximale Gültigkeit von 6 Monaten ab dem ersten Tag der Gültigkeit limitiert. Verkürzte Gültigkeiten sind der Aktion selbst zu entnehmen
  2. Beinhaltet die Rabattaktionen eine Terminvereinbarung (z.B. Studiobuchung oder Shootingtermin) so ist der Termin maximal 1x verschiebbar.
  3. Die Gültigkeit von Gutscheinen ist auf max.2 Jahre ab Ausstellung des Gutscheins begrenzt.
  4. Je Auftrag / Dienstleistung / Buchung an / bei MBu-Photo – Fotograf aus Leidenschaft können maximal 3 Wertgutscheine eingelöst werden.
Zustand der Räume
  1. Der Zustand ist auf Sauberkeit und Vollständigkeit bei Mietbeginn vom Mieter zu prüfen. Beanstandungen müssen im Vorfeld formuliert werden. Bei Mietende muss das Studio in gleichem Zustand übergeben werden. Die dafür notwendige Zeit ist in der Mietzeit vom Mieter zu berücksichtigen.
  2. Sollte sich das Studio nach der Mietzeit in einem Zustand intensiver Verschmutzung befinden, behält sich MBu-Photo vor, die Reinigung der Räume zuzüglich der daraus entstehenden Folgekosten (Mietausfall) dem Mieter in Rechnung zu stellen.
Eigentumsvorbehalt
  1. Alle Geräte und Gegenstände im Fotostudio bleiben uneingeschränkt Eigentum MBu-Photo und deren Eigentümer.
  2. Verkauf, Verleih, Überlassung an Dritte oder das Entfernen von vermieteten Gegenständen aus den Mieträumen ist nicht gestattet.
Haftung im Mietstudio
  1. Für die von den Gästen und Mietern von MBu-Photo eingebrachten Gegenstände oder Equipment (Garderobe, Requisiten, Technische Geräte) übernimmt MBu-Photo keine Haftung.
  2. Der Mieter haftet gegenüber MBu-Photo und seinen Eigentümern für alle während der Mietdauer entstehenden Schäden, an der Einrichtung sowie allen Geräten, Equipment, Requisiten. Dies gilt auch für Schäden, die Mitarbeiter oder Besucher und Models des Mieters verursacht haben. Für Personen und Folgeschäden, sowie der daraus entstehenden Folgekosten (z. B. Mietausfall). Der Mieter stellt dem Vermieter von der Haftung gegenüber Dritten für derartige Schäden frei. Schadensfälle oder andere Defekte an Geräten oder der Raumeinrichtung sind unverzüglich zu melden.
  3. MBu-Photo und deren Eigentümer haften für Ausfallschäden des Mieters nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung des Vermieters für Schäden aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen.
Haftung
  1. Die Haftung des Fotografen und seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers bzw. zu fotografierender Personen, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. Von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet der Fotograf für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Fall des Lieferverzugs ist jedoch für jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5% der vereinbarten Vergütung für die zu liefernden Werke, maximal auf 5 % der vereinbarten Vergütung begrenzt. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  2. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Lichtbildern nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
  3. Die Zusendung und Rücksendung von Werken, Vorlagen und sonstigen Datenträgern erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Versendung erfolgt.

Stand 09/2023 (V5)